Die Adressliste wird nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung den Netzbetreibern zur Verfügung gestellt.
Voraussetzung:
Die Dokumente „Verpflichtungserklärung Geodaten“ und Nutzungsbedingungen Geodaten müssen seitens des Auftragnehmers unterschrieben vorliegen.