Die nachfolgende Richtlinie wurde vom Gemeinderat Boos am 29.09.2014 beschlossen.
Sie gilt für neue Holzbestellungen ab sofort. Personen die sich bereits in die bisherige Holzliste eingetragen haben und noch kein Holz erhalten haben, müssen keinen Antrag nachreichen. Bei neuen Holzbestellungen ist jedoch das neue Verfahren zu beachten !!
Richtlinie Gemeinde Boos zur Holzvergabe an Selbstwerber
1. Die Gemeinde Boos ermöglicht Selbstwerbern für den nicht gewerblichen Brennholzerwerb, Brennholz aus dem gemeindlichen Wald wie folgt zu erstehen:
a) Fixlängen (4-5 m) frei Waldweg auf Antrag, wobei die Stammstärke max. rund 35 cm bemisst. Die Fixlängen müssen innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten aus dem Wald abgefahren werden.
b) Durchforstungen auf Antrag an einen Personenkreis der hierzu mindestens mit einer Zugmaschine ausgerüstet ist. Die Durchforstung ist in einem Zeitraum von 3 Monaten nach der Zuteilung abzuschließen.
2. Der Brennholzwunsch muss schriftlich bei der Gemeinde beantragt werden. Im Antrag ist die gewünscht Menge und Holzart (z.B. Buche, Fichte) anzugeben. Die bestellte Menge muss auch abgenommen werden. Auf Menge, Holzart und auch den Zeitpunkt der Verfügbarkeit besteht kein Anspruch.
3. Der Antrag ist im Internet oder bei der Gemeinde Boos erhältlich.
4. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge und wird entweder von Personen des Waldausschusses oder einem Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes durchgeführt.
5. Die im Antrag abgedruckten Sicherheitsvorschriften und sonstigen Festlegungen sind verbindlich und einzuhalten. Bei Verstößen behält sich die Gemeinde vor an den Selbstwerber kein Holz mehr abzugeben.
6. Preise:
Fixlänge: Buche/Esche/Ahorn 48 €/Ster, Fichte/Lärche 35 €/Ster
Durchforstung: Erle 13 €/Ster, Buche/Esche/Ahorn 28 €/Ster, Fichte/Lärche 13 €/Ster
Reißteil: 5 Euro / Ster