Diese Woche wurden/werden die Bescheide zur Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung (neuer Hochbehälter) von der Verwaltung versandt. Dazu noch kurz einige Anmerkungen.
Der Gemeinderat Niederrieden hat am 28. November 2022 die Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Niederrieden (VES-WAS) sowie die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) beschlossen. Beide Satzungen sind am 01.12.2022 in Kraft getreten. Die Satzungen können an der Amtstafel, im Rathaus Niederrieden, der Verwaltungsgemeinschaft Boos sowie auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Boos unter www.vgem-boos.de eingesehen werden.
Die hierfür erforderlichen Globalberechnungen sowie die Satzungen wurden von der Firma Dr. Schulte / Röder Kommunalberatung erstellt.
Der Beitrag beträgt nach der VES-WAS für die Grundstücksfläche 0,76 €/m² zzgl. 7 % MwSt. und für die Geschossfläche 3,37 €/m² zzgl. 7 % MwSt.
Für künftige Neubauten, Aus- und Anbauten wurde in der BGS-WAS ein neuer Herstellungsbeitrag festgesetzt. Dieser beträgt für die Grundstücksfläche 2,08 €/m² (bisher 0,90 €/m²) zzgl. 7 % MwSt. und für die Geschossfläche 9,15 €/m² (bisher 4,05 €/m²) zzgl. derzeit 7 % MwSt.
Die Verbrauchsgebühr für den persönlichen Wasserverbrauch bleibt bis zur nächsten Gebührenkalkulation unverändert.
Weiterer Ablauf für den Verbesserungsbeitrag:
Aufgrund des Bürgerentscheids wird der Verbesserungsbeitrag in zehn Raten jeweils zum 15. Februar und 15. August der Jahre 2023 bis 2027 fällig. Die Termine für die einzelnen Raten sind auf dem Beitragsbescheid vermerkt.
Eine weitere Zahlungserinnerung zu den einzelnen Terminen erfolgt nicht mehr. Die Fälligkeitstermine müssen selbstständig eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung ergeht eine gebührenpflichtige Mahnung.
Abbuchung
Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Beiträge zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen abbuchen zu lassen. Das erforderliche Sepa-Lastschriftmandat ist dem Beitragsbescheid beigefügt.
Einmalzahlung
Zudem besteht die Möglichkeit, den Beitrag auf einmal zu bezahlen. Bitte geben Sie zusätzlich zu Ihrer PK-Nummer den Zusatz „Komplettzahlung“ an.
Sollten Sie noch Fragen haben, steht Ihnen Frau Scherer von der Verwaltungsgemeinschaft gerne zur Verfügung (Tel. 08335/9829-22 bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).