Trinkwasserversorgung der Gemeinden
Boos, Fellheim, Heimertingen, Niederrieden, Pleß

Aufstellung eines Installateurverzeichnisses gem. § 12 Abs. 2 AVBWasserV;

Ab sofort können sich Installateurbetriebe, welche im Wasserversorgungsgebiet der Gemeinden Boos, Fellheim, Heimertingen, Niederrieden und Pleß Kundenanlagen betreuen, einen Antrag auf die Aufnahme in das Installateurverzeichnis der Verwaltungsgemeinschaft Boos stellen.

Gemäß § 12 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV), darf die Errichtung und wesentliche Veränderung von Wasserversorgungsanlagen nur durch das Wasserversorgungsunternehmen (WVU) oder ein in ein Installateurverzeichnis eines WVU eingetragenes Installateurunternehmen erfolgen.

Mit Hilfe der folgenden Vordrucke, können interessierte Betriebe einen Antrag auf Aufnahme in das Installateurverzeichnis der Verwaltungsgemeinschaft Boos stellen.

Antrag Aufnahme Installeurverzeichnis

Vertrag

Nach positiver Auswertung der eingereichten Unterlagen, erhält das Installateurunternehmen einen Installateurausweis, der das Unternehmen berechtigt, Wasserversorgungsanlagen in den der Verwaltungsgemeinschaft angehörenden Gemeinden zu errichten, zu verändern, instand zu setzen und zu warten.

Die Eintragung hat eine Gültigkeit von drei Jahren und wird dann bei weiterhin bestehenden Voraussetzungen verlängert.