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Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch EU-Bürger
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Langbeschreibung
Details Langbeschreibung
Voraussetzungen
Details Voraussetzungen
- Gestattungsvoraussetzung ist insbesondere der besondere Anlass. Dieser ist auch im Antrag näher darzulegen.
Ggf. kann auch eine Überprüfung der Zuverlässigkeit veranlasst sein, insbesondere wenn die persönlichen Verhältnisse des Antragstellers nicht bekannt sind oder der Antragsteller nicht bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte oder von seiner Zuverlässigkeit abhängigen Erlaubnis ist.
Die Räumlichkeiten müssen den notwendigen baurechtlichen Voraussetzungen entsprechen.
Erforderliche Unterlagen
Details Erforderliche Unterlagen
- Bevollmächtigung: Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
nähere Beschreibung der Räumlichkeiten
Zuverlässigkeitsnachweis aus dem Herkunftsstaat in beglaubigter Kopie und beglaubigter deutscher Übersetzung;
Personalausweis; Pass
Online-Verfahren
Details Online-Verfahren
- Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)
Hier können Sie eine Gestattung eines vorübergehende Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 GastG beantragen.
Formulare
Details Formulare
Fristen
Details Fristen
Der Gestattungsantrag ist in der Regel mindestens vier Wochen vor dem besonderen Anlass zu stellen.
Kosten
Details Kosten
Gestattung: 30 bis 2.000 EUR
Rechtsbehelf
Details Rechtsbehelf
- verwaltungsgerichtliche Klage
Rechtsgrundlagen
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)